Epicenter Works – eine sehr unterstützenswerte Organisation – hat eine interessante Anfrage auf der Plattform Frag den Staat gestellt.

Mit 1. Juli wurde dann die Anfrage von Dr. Thomas Menzel beantwortet. Interessant wäre, ob die Aussagen in diesem Schreiben noch Gültigkeit haben, da ja erst nach der Beantwortung das Privacy Shield Abkommen aufgehoben wurde.

Weiters findet sich unter Punkt 8 eine Antwort, die ich so nicht teilen würde:

So über den IT-gestützten Unterricht hinaus ein Privatnutzung der schuleigenen mobilen Geräte bzw. Schüler-Mailaccounts vorgesehen ist bzw. Schüler-Mailaccounts durch die Schule eingerichtet werden, wird dies überwiegend erst in der Sekundarstufe II bei über 14-jährigen Schüler/innen angeboten….

Sollte Privatnutzung auch bei unter 14-jährigen realisiert werden, ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten einzuholen.

In vielen Schulen wird bereits in der Sekundarstufe 1 ein Account angelegt, den die SuS. dann auch privat nutzen. Wollen wir hoffen dass alle Schulen eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten einholen.

Was passiert, wenn manche Eltern, denen Datenschutz wichtig ist, nicht unterschreiben? Können deren Kinder dann am Unterricht nicht teilnehmen, oder muss sich die Schule dann um eine Alternative umsehen?

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