Dass bei der Beschaffung der Geräte für die Sekundarstufe I so manches verbessert werden kann ist ja bekannt. So würden sich die IT-Administratoren wünschen, die Geräte vor der fixen Bestellung testen zu können. Angeblich lässt sich das mit der EU-weiten Ausschreibung nicht vereinbaren. Mit etwas Willen wäre das sehr wohl möglich. Man will aber nicht. Das hätte dann auch relativ rasch das Problem mit den Windows-Tablets aufgezeigt, ohne dass dann mehr als 40.000 Geräte angeschafft werden, die dann nicht verteilt werden, bzw. die gleich auf dem Schrotthaufen landen.

Dass viele Anregungen, die die IT-Manager vor der Ausschreibung in diversen Videokonferenzen dem Ministerium mit auf dem Weg gegeben haben, nicht berücksichtigt wurden, ist ja auch so eine Geschichte. Einerseits gibt man den Administratoren das Gefühl sie können mitreden und die Vorgebrachten Einwände werden berücksichtigt. Andererseits stellt sich dann im Nachhinein heraus, dass das Ministerium dann über die Köpfe hinweg entscheidet und die Vorschläge ignoriert. Wozu der Aufwand?

Wenn sich jemand ein Auto kauft, dann will die Person mit großer Wahrscheinlichkeit einmal eine kurze Probefahrt machen. Wenn ich für die Schule 10/20 oder 100 Geräte kaufe, dann besorge ich mir vor der Bestellung auch ein Gerät, das ich auf Herz und Nieren teste, um zu wissen, ob meine Anforderungen auch erfüllt sind. Warum das bei 40.000 Geräten niemand macht ist nicht klar. Klar ist aber, dass den handelnden Personen keine Konsequenzen drohen, denn sonst würde so etwas nicht passieren.

Jetzt hat das ganze auch noch ein rechtliches Nachspiel.

https://www.derstandard.at/story/2000136929748/digitale-bildung-rechtliches-nachspiel-wegen-fehlender-tablets-fuer-schulen

Kategorien: Kurzbeitrag