Im Urteil C-416/23 hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) eine schallende Ohrfeige vom EuGH kassiert. Die Behörde hat – willkürlich – die Anzahl an Beschwerden, die Betroffene einbringen dürfen, auf maximal zwei Beschwerden pro Monat festgelegt, auch wenn man fast täglich von DSGVO-Verletzungen betroffen ist. Der EuGH hat nun klargestellt: So lange man keine missbräuchlichen Beschwerden einbringt, haben alle Nutzer:innen das Recht, auch jede DSGVO-Verletzung von der DSB abgestellt zu bekommen.

https://noyb.eu/de/austrian-data-protection-authority-slammed-cjeu

https://www.diepresse.com/19239331/schallende-ohrfeige-fuer-oesterreichs-datenschutzbehoerde

Auch zu diesem Verfahren https://noyb.eu/de/microsoft-violates-childrens-privacy-blames-your-local-school gibt es noch keine Entscheidung.

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