Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note „ungenügend“. Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.

https://www.heise.de/news/Gericht-ChatGPT-in-der-Schule-ist-auch-ohne-explizites-Verbot-eine-Taeuschung-11136541.html

Kategorien: Kurzbeitrag