Süleyman Zorba von den Grünen hat eine Parlamentarische Anfrage an das Bildungsministerium gerichtet. Obwohl die DSB Microsoft in den letzten 4 Montaten zweimal verurteilt hat, schweigt das Ministerium zum illegalen Tracking der Schülerinnen und Schüler.

Nach einer Klage von NOYB – Europäisches Zentrum für digitale Rechte hat die österreichische Datenschutzbehörde (DSB) im Jänner 2026 entschieden, dass der US-Konzern Microsoft ohne Einwilligung Werbe- und Tracking-Cookies auf den Geräten einer Schülerin installiert hat. Laut Microsofts eigener Dokumentation analysieren diese Cookies das Nutzungsverhalten der Schüler:innen, sammeln Browserdaten und werden für Werbung verwendet. Damit wird offenkundig: Microsoft trackt österreichische Schulkinder. Und das in großem Stil – und mit Unterstützung des österreichischen Bildungsministeriums.

In diametralem Widerspruch zu den klaren Feststellungen der DSB steht freilich die noch immer vom Bildungsministerium über die Ministeriums-Website bereitgestellte Microsoft-Information „Datenschutz und Datensicherheit“. Dort heißt es im Februar noch immer: „Wir sammeln keine Daten der Schüler*innen für Werbezwecke und geben diese auch nicht weiter.“

Dem gegenüber hat die DSB klar festgestellt: Microsoft hat technisch nicht notwendige Cookies zu Werbe-, Tracking- oder Analysezwecken genutzt. Diese Cookies sind aus technischer Sicht nicht erforderlich. Die notwendige Einwilligung für derartiges Tracking liegt im gegenständlichen Fall nicht vor.

Schon im Oktober 2025 hat die DSB in einem anderen Verfahren festgestellt, dass mit Microsoft 365 Education Schüler illegal getrackt werden und Daten von Schüler:innen auch für eigene Zwecke von Microsoft verwendet werden. Den Auskunftsanspruch einer Schüler:in hat Microsoft zurück gewiesen. Zu Unrecht, wie die DSB entschied.

Der Fall macht deutlich, dass den IT-Konzernen und ihren Marketingversprechen nicht blind vertraut werden darf. Eingesetzte Software sollte regelmäßig unabhängigen Datenschutz-Audits unterzogen werden. Gerade hier zeigt sich die grobe Fahrlässigkeit des BMB: Statt eigene Prüfungen vorzunehmen, verlässt man sich auf die Angaben der Hersteller und erlaubt den Einsatz der Software an Schulen ohne vorherige Kontrolle.
Dabei wäre genau diese Prüfung eine zentrale Aufgabe des BMB vor allem, wenn es um Anwendungen geht, die von minderjährigen Schülerinnen und Schülern genutzt werden. Es gibt gute Gründe, warum Schulbücher vor ihrer Zulassung einen aufwendigen Approbationsprozess durchlaufen. Bei Software hingegen scheint das keine Rolle zu spielen.
Ein ähnliches Muster zeigt sich beim „Gütesiegel Lernapps“: Auch hier wird den Herstellerangaben blind vertraut, obwohl wir mehrfach belegen konnten, dass verschiedene Apps Tracking-Komponenten enthalten.

Spannend ist auch, dass die Beschwerdegegnerin (Microsoft Ireland Operations Limited bzw. Microsoft Austria EDU) bei der Sachverhaltsfeststellung die Eigenerklärungen, die auf der BMB-Homepage liegen, und auf die das BMB sehr gerne verweist, sagt: „es handle sich lediglich um ein „kundenorientiertes Marketing-FAQ-Papier“. (siehe [1] S. 10)

Warum stellt das BMB den Schulen/Eltern/SuS./LuL. hier ein Werbeprospekt (Marketing-Papier) zur Verfügung?

Das BMB hat vier Wochen Zeit um die Anfrage zu beantworten. Wir sind gespannt.

Anfrage:

https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/4914

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/J/4914/fnameorig_1740381.html

https://noyb.eu/de/noyb-win-microsoft-ordered-stop-tracking-school-children
https://noyb.eu/de/noyb-win-microsoft-365-education-tracks-school-children

Die zwei Bescheide der DSB:

https://noyb.eu/sites/default/files/2025-10/Microsoft_Education_365_Bescheid_bk.pdf

[1] https://noyb.eu/sites/default/files/2026-01/Standarderledigung%20Bescheid_geschw%C3%A4rzt.pdf

Bild: noyb.eu

Kategorien: Datenschutz

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