Die Abg. Mag. Martina Künsberg Sarre hat gemeinsam mit weiteren Abgeordneten am 10. März 2021 folgende parlamentarische Anfrage eingebracht:

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_05703/imfname_955214.pdf

Zu Beginn der Beantwortung wird einmal auf den Lehrplan der Digitalen Grundbildung Bezug genommen:

Das Curriculum der verbindlichen Übung Digitale Grundbildung in der Sekundarstufe I
sieht u.a. vor, dass Schülerinnen und Schüler auch unter Berücksichtigung proprietärer
und freier Software mögliche technologische Lösungen bewerten und eine passende
Lösung auswählen können.

Der Anteil freier Open Source Software ist in der praktischen Nutzung jedoch unterrepräsentiert. Gleichzeitig würde eine kritische Bewertung in der Regel die Verwendung freier Open Source Software nahe legen.

Zu starker Fokus auf BHS?

Spannend ist auch der direkt folgende Absatz, welcher den starken Fokus auf die BHS hervorhebt:

Aufgabe der Schulen, insbesondere im Bereich der Berufsbildung ist es auch, die Schülerinnen und Schüler auf ihr zukünftiges berufliches Leben und die Arbeitswelt vorzubereiten.

Genau genommen gibt es nur einen einzigen Schultyp in Österreich, wo diese Argumentation tatsächlich zulässig ist: die HAK/HAS

In allen anderen Schulformen zeichnet sich ein anderes Bild. So wechseln beispielsweise ca. 95 % der AHS-Absolventen an eine weiterführende Bildungseinrichtung. Hier sind übergeordnete Kompetenzen viel wichtiger als Produktschulungen. Diese Sichtweise wird sogar in der Antwort des Nationalratspräsidenten Sobotka bestätigt:

Die IKT-Ausbildung im schulischen Bereich soll Grundlagen, Kompetenzen und Qualifikationen vermitteln, welche Schülerinnen und Schüler in der Arbeitswelt unterstützen.

Die folgende Interpretation unterstützt durchaus beide Sichtweisen: eine höhere Bedeutung von Microsoft365 etwa an den HAK und eine geringe Bedeutung vergleichsweise an den AHS:

Im Rahmen der schulischen Ausbildung sollen die Schülerinnen und Schüler daher auch jene Softwarewelt kennenlernen, auf die sie im Rahmen ihrer künftigen beruflichen Tätigkeiten treffen werden.

Das verklärte Bild rund um Produkte von Microsoft & Co. belegt etwa folgende Recherche: https://www.kuketz-blog.de/bildungswesen-entlarvung-der-haeufigsten-microsoft-mythen/

Steuerungs-Effekte in die falsche Richtung

Auch wenn das BMBWF keine explizite Vorgabe zu bestimmten Software-Systemen ausspricht, so tut es das implizit über Steuerungs-Effekte – das Quasi-Monopol wird gefördert und unermüdlich fortgesetzt:

Die jeweils eingesetzte Hardware und Software unterliegt auch angesichts der unterschiedlichen Schularten im Bereich der berufsbildenden Schulen und standortspezifischen Anforderungen im Bereich der mittleren und höheren Schulen gepaart mit den lehrplanmäßig möglichen schulautonomen Ausformungen keinen zentralen Vorgaben des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Folgende Grafik gibt einen Überblick über Ausgaben zu Soft- und Hardware gegliedert nach verschiedenen Schultypen:

Wenn man die Ausgaben für die BMHS mit jenen der AHS vergleicht, wird man zudem den Eindruck nicht los, dass der humanistische Zugang zur Bildung u.a. auch in Form von freier Open Source Software unterrepräsentiert ist. Das legen auch die Schülerzahlen nahe:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1239703/umfrage/schueler-in-oesterreich-nach-schularten/

Die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage liefert auch einen schönen Überblick über die Ausgaben zu proprietärer und freier Software. Die Angabe von Lizenzkosten ist zwar bei proprietärer Software korrekt, nicht jedoch bei der Förderung der Moodle-Lernplattform. Hier wurden Ausgaben zu Dienstleistungen schlagend, deren Wertschöpfung primär in Österreich verblieben ist.

Im angeführten Zeitraum belaufen sich die Ausgaben für Lizenzkosten zu proprietärer Software auf 37.831.096,09 € während sich die Förderung von freier Open Source Software mit bescheidenen 1.560.431 € begnügen musste. Insgesamt wurde somit mehr als 24 Mal so viel in unfreie wie in freie Software investiert.

Tropfen auf dem heißen Stein

Bemerkenswert ist in den Jahren 2013 und 2014 die Förderung von „Open Source Software Projekt mit Clientsoftware im Bereich Libre Office, Grafik- und Bildbearbeitung, Videoplayer, Programmierung und Lernsoftware“. Hierbei handelte es sich um eine Förderung des Projekts Desktop4Education (D4E), welche leider nicht in eine langfristige Strategie eingebettet war. Manche mögen sich beispielsweise auch noch an die Ankündigung des BMBWF erinnern, dass der Umstieg von Microsoft Office zu OpenOffice mit einem finanziellen Anreiz versehen werden sollte – nachdem viele Schulen umgestiegen sind, wurde die Zusage zurückgezogen und viele IT-Manager waren auf einmal in Erklärungsnot und wechselten zurück.

Ausgaben für MS-ACH steigen – Ausgaben für Moodle sinken

Wenn man bedenkt, dass die Förderung von D4E ca. 55.000 € pro Förderjahr betrug, kann herausgerechnet werden, dass die finanzielle Unterstützung der Lernplattform Moodle über die Jahre abgenommen hat, obwohl die Userzahlen auf Grund der Digitalisierungs-Initiativen des BMBWF stark zugenommen haben. Zudem wurde die pädagogische und technische Weiterentwicklung von Moodle in Österreich seit 2019 durch das neu gegründete Zentrum für Lernmanagement auf die nächste qualitative Stufe gehoben. Die Fördersumme der Moodle-Lernplattform blieb trotzdem stagnierend auf niedrigem Niveau was zu Beginn der Corona-Krise mit aufkommendem Distance-Learning sogar zu einem medialen Hilferuf (https://epicenter.works/content/herr-fassmann-wo-bleibt-das-geld-fuer-e-learning) geführt hat.

In der parlamentarischen Beantwortung der Anfrage wird zum Microsoft College High School Agreement (MS-Ach), das sich für einen Großteil der Ausgaben verantwortlich zeichnete, folgendes festgehalten:

Hinsichtlich des vorstehend genannten Microsoft Austrian College High School Agreement (MS-ACH) ist anzumerken, dass seit Juni 2003 eine Generallizenz für die Nutzung von Softwareprodukten der Firma Microsoft für Bundesschulen und Pädagogische Hochschulen des Bundes (Microsoft Austrian College und High School Agreement, MS-ACH) besteht. Der zentrale Rahmenvertrag stellt ein „Shared Service“ dar und ermöglicht für den Bildungsbereich besonders günstige Konditionen, die durch den Abschluss von gesonderten Verträgen jeder einzelnen Schule nicht erzielt werden können.

Fazit

Das Ausverhandeln von günstigen Konditionen ist zu begrüßen. Der Steuerungseffekt zielt jedoch ausschließlich auf die Förderung proprietärer Software ab, da man es verabsäumt hat, die günstig ausverhandelten Konditionen in Folge an die Schulen im Sinne einer Kostenwahrheit weiterzuverrechnen. Schulen, die freie Open Source Software statt Microsoft-Produkte einsetzen (möchten), haben keinerlei finanziellen Benefit, da für diese die Microsoft-Lizenzen mitgekauft wurden.
Ein sinnvoller Steuerungseffekt würde dann bestehen, wenn die Schulen zwischen günstigen Microsoft-Lizenzen und (kostenloser) freier Open Source Software entscheiden müssten. Würde das BMBWF dem Thema der digitalen Souveränität mehr Bedeutung zuwenden, könnte man mit einer gewissen Übergangszeit ganz klar freie Open Source Software zum Standard ausrufen. Es gibt schon seit vielen Jahren Leuchtturm-Schulen, die vorzeigen, dass mit freier Open Source Software der Schulbetrieb in höchster Qualität gewährleistet werden kann. Es wäre dringend an der Zeit, sich an diesen Schulen zu orientieren!


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