Das Schuljahr neigt sich langsam dem Ende zu und für einige Schülerinnen und Schüler steht im Herbst der Übertritt in eine weiterführende Schule an. Insbesondere für Schülerinnen und Schüler, die eine Höhere Technische Lehranstalt (HTL) oder eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) besuchen wollen, ist es oft notwendig, noch vor Erhalt des Zeugnisses eine Schulerfolgsbestätigung (vorläufiges Zeugnis) an die zukünftige Schule zu übermitteln. In den meisten Fällen erfolgt diese Übermittlung durch das Sekretariat per E-Mail.

Das Zeugnis enthält neben Namen, Geburtsdatum und Noten auch das Religionsbekenntnis und eine Verhaltensnote. Da in Österreich mittlerweile sehr viele Schulen die Cloud-Dienste amerikanischer IT-Firmen nutzen (müssen), landen damit sehr private Daten der Schüler:innen bei Microsoft oder Google und verlassen den geschützten Bereich der Schulverwaltung.
Mir ist auch keine Schule bekannt, an die man verschlüsselte E-Mails schicken kann, um die Vertraulichkeit und Integrität der Kommunikation zu gewährleisten. Schulen könnten gesetzlich verpflichtet werden, solche Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz sensibler Informationen zu gewährleisten.

Schulerfolgsbestätigungen dürfen ausnahmslos nach der Beurteilungskonferenz ausgestellt werden. Eine frühere Ausstellung ist keinesfalls gestattet.

http://www.bmf.clv.at/index.php/news-details/items/1970.html?file=files/uploads/TB/Uploads%20HP/Veranstaltungen/2020_21/18.6.2021/FAQs_Stand_18.06.2021.pdf

Es ist üblich, dass die Beurteilungskonferenzen in der letzten oder vorletzten Schulwoche stattfinden. Es stellt sich daher die berechtigte Frage, ob es notwendig ist, maximal 10 Schultage vor der Zeugnisausgabe über die schulischen Leistungen zu informieren, oder ob es nicht andere Formen des Informationsaustausches gibt, die die Privatsphäre der SuS. besser schützen.

Wir haben dazu auch im Ministerium nachgefragt und ein Teil der Antwort lautet:

Die Reduktion des Aufwands für die Verwaltung an den Schulen steht in unserem speziellen Fokus. Gerade in Verbindung mit dem neu im Bildungsdokumentationsgesetz definierten Datenverbund der Schulen werden Vereinfachungen und Arbeitserleichterungen bei der Abwicklung und Abbildung von Schulwechseln umgesetzt werden. Dabei werden Daten von der „abgehenden Schule“ an die „aufnehmende Schule“ weitergereicht werden können. Allerdings wird darauf geachtet, dass nur jene Daten, welche an der „aufnehmenden Schule“ benötigt werden, übermittelt werden. Der Datenschutz steht im stetigen Fokus. Einen genauen Zeitpunkt für diese Umsetzung kann ich aktuell leider nicht nennen. Zum einen ist die Rechtsgrundlage dazu aktuell im Entstehen bzw. in der Novellierung und zum anderen ist dazu eine technische Implementierung mit entsprechender Vorlaufzeit erforderlich.

E-Mail BMBWF

Ob der Datenschutz tatsächlich im stetigen Fokus steht, ist von außen schwer zu beurteilen. Der Eindruck ist jedenfalls ein anderer.

Kategorien: AllgemeinDatenschutz

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