Digitale Tools sammeln (Meta-)Daten, also Daten, die Informationen und Merkmale anderer Daten enthalten. Dazu zählen zum Beispiel die IP-Adresse und der Zeitpunkt, die Dauer und der Ort einer Internetverbindung.

Quelle: https://www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de/informieren/article.cfm/aus.2/key.3783

Bei Lehrerfortbildungen werden immer wieder diverse Online-Tools beworben ohne vorab zu klären ob eine DSGVO-konforme Nutzung überhaupt gegeben ist. Geblendet von den Features und Möglichkeiten wird somit oft zu einer Nutzung aufgerufen ohne, dass die gesetzliche Legitimation im schulischen Einsatz erfüllt ist.

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) garantiert den Schutz personenbezogener Daten, insofern ist es grundsätzlich ratsam darauf zu achten, dass in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen DSGVO-konforme digitale Tools zum Einsatz kommen. Im Umkehrschluss bedeutet das besonders vorsichtig zu sein und sich zu informieren, wie ein Anbieter mit personenbezogenen Daten umgeht, wenn er seinen Sitz außerhalb der EU hat.

Quelle: https://www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de/informieren/article.cfm/aus.2/key.3783

Nicht alles was möglich ist, ist auch sinnvoll bzw. legal im Kontext Schule einsetzbar!

Beliebte Tools wie Padlet, Kahoot oder Zoom sind somit kritisch zu betrachten und dürfen keine Persilschein bekommen, nur weil sie für die einzelne Person als besonders geschickt empfunden wird.

Bei jedem Einsatz von Online-Tools muss zuerst eine Analyse stattfinden, welche Daten zu welchem Zweck auf welchen Servern gespeichert werden. Eine Beurteilung muss zudem immer wieder aktualisiert werden, weil sich auch die Rahmenbedingungen der betrachteten digitalen Werkzeuge mit der Zeit ändern (können).

Auf der sicheren Seite ist man zudem immer, wenn man transparent über die Nutzung des digitalen Tools aufklärt und sich besser noch vorab eine Einverständniserklärung der Eltern geben lässt. Im schulischen Bereich muss ohnehin ein Auftragsverarbeitungsvertrag erstellt werden.

Quelle: https://www.gutes-aufwachsen-mit-medien.de/informieren/article.cfm/aus.2/key.3783

Im Bildungswesen gilt es zudem zu bedenken, dass für alle Dienste, die Daten erheben und speichern, entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge abgeschlossen werden müssen zu denen die Erziehungsberechtigten in der Unterstufe bzw. die Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren selbst ihr Einverständnis geben müssen.

In manchen Bereichen wird die Nutzung zwischen Bildungsministerium und Software-Anbieter auf höherer Ebene geregelt (Lernplattform, elektronisches Klassenbuch, …), in anderen Bereichen ist die Schule selbst für diesen Prozess verantwortlich (Fotograf, Buffet, …).

Dabei muss aber klar festgehalten werden, dass etwa bei Software wie MS-Teams, dessen Einsatz vom BMBWF geregelt wird, die Drittanbieter-Apps selbst nicht von dieser Regelung erfasst sind. [Dass wir seitens OSOS Austria die DSGVO-Konformität von MS-Teams grundsätzlich anzweifeln, wurde bereits in mehreren Artikeln dargelegt.]

Auch wenn Tools wie Padlet, Kahoot oder Zoom als besonders beliebt bzw. verbreitet gelten, gibt es durchaus Alternativen, die einfach noch nicht so bekannt! Der Bildungsserver Berlin-Brandenburg gibt etwa eine Empfehlung zur DSGVO-konformen Nutzung von Online-Tools:

https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/online-lernen-tools

Gerade US-Dienste sind besonders kritisch zu sehen wie auch das renommierte Heise-Magazin c’t in seiner 18. Ausgabe 2021 aufgreift:

Der schlechteste Datenschutz ist bei international tätigen US Firmen wie Duolingo oder Quizlet zu erwarten, die mit Dutzenden Dienstleistern zusammenarbeiten, Profildaten ihrer Kunden mit Daten von Drittanbietern anreichern und/oder an Dritte verkaufen. Als Nutzer haben Sie kaum Kontrolle darüber, was mit Ihren persönlichen Daten und Ihren Karteikarten geschieht.
Besser sieht es bei vielen Anbietern aus Deutschland aus, die klare Ansprechpartner und Rechtsgrundlagen benennen und über eingesetzte Cookies sowie die Weitergabe von Daten an Dritte informieren. Häufig setzen sie allerdings SDKs oder Plug-ins sozialer Netzwerke wie Facebook, Instagram oder TikTok ein, die werberelevante Informationen über die Nutzer abgreifen.
Wer als Vertreter einer Bildungseinrichtung sicherstellen muss, dass die eingesetzte App datensparsam arbeitet und der DSGVO genügt, schaut als Erstes auf das Angebot der etablierten Schulbuchverlage. Westermann und Cornelsen überzeugen mit sehr umfangreichen und gut gegliederten Datenschutzerklärungen. Anders als die Klett-Gruppe, deren Erklärung ebenfalls vorbildlich informiert, verzichten sie sogar weitgehend darauf, soziale Netzwerke einzubinden.

Quelle: c’t magazin für computer technik, Ausgabe 18, S: 121, Anke Brandt, Andrea Trinkwalder und Dorothe Wiegand

Letztendlich muss auch das Bildungsministerium selbst in die Pflicht genommen werden, Rahmenbedingungen zu schaffen, die einen gesetzeskonformen Umgang mit Daten im Unterricht ermöglichen!

Dazu gehört etwa ein massiver Ausbau der freien & DSGVO-konformen Lernplattform eduvidual.at sowie ein Umschwenken zur EDUcloud Austria anstelle des Festhaltens an US-Softwarekonzernen wie Microsoft, Google und Apple. Datenschutz ist ein integraler Bestandteil von digitaler Souveränität!


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